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Häusliche Gewalt 

Jede vierte Frau* in Deutschland erlebt mindestens einmal in Ihrem Leben Gewalt durch ihrer:n (Ex-)Partner:in

  • betroffen sind Frauen* aus allen Schichten, in jedem Alter und jeder Herkunft
  • Häusliche Gewalt tritt wiederholt auf und hält meist über Jahre an
  • es gibt verschiedene Gründe, warum Frauen* die gewalttätigen Beziehungen nicht verlassen
  • Gewalt hat viele Gesichter. Neben körperlicher Gewalt haben auch psychische Gewalt und strukturelle Gewalt gravierende Auswirkungen 

Häusliche Gewalt bedeutet eine komplexe, bedrohliche und demütigende Gesamtsituation für die betroffenen Frauen*. Das Recht auf Gewaltfreiheit ist ein Menschenrecht. Wir unterstützen Sie bei Ihren Rechten und informieren Sie über Schutzmöglichkeiten. 
 

Recht auf Gewaltfreiheit:

Polizeigesetz NRW und Gewaltschutzgesetz

Im Falle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen in der gemeinsamen Wohnung schützt Sie das Polizeigesetz NRW und das Gewaltschutzgesetz.
Wenn Sie akut von häuslicher Gewalt betroffen sind, rufen Sie die Polizei. Diese hat die Möglichkeit, den Täter für zehn Tage aus der Wohnung zu verweisen. Diese Zeit können Sie nutzen, um weitere Schritte und Handlungsmöglichkeiten zu überdenken. 

So können Sie oder Ihre Anwältin bei Gericht einen Antrag stellen, in dem Schutzanordnungen geregelt werden. Diese können vorsehen, dass dem Täter jegliche Form des Kontaktes, der Belästigung, der Annäherung zu Ihnen untersagt wird. Diese Anordnungen sind zunächst befristet, die Fristen können verlängert werden. Verstößt der Täter gegen diese Schutzanordnung, wenden Sie sich sofort an die Polizei. Der Verstoß ist eine Straftat.

Sie oder Ihre Anwältin können bei Gericht auch einen Antrag auf "Wohnungszuweisung" stellen, der darauf abzielt, dass Ihnen - als Opfer von Gewalt - die gemeinsame Wohnung zugesprochen wird. 

Die Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V. bietet kurzfristige, unbürokratische Hilfe bei der Entscheidung an.

 

  02043 66699
  team@frauenberatungsstelle-gladbeck.de